Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip; bloß formalgesetzliche Ermächtigung; unbestimmte Rechtsbegriffe „gleichwertiger Zugang“, „gleichartige Erfahrungen“)
§ 61 Abs 1 BWG idF BGBl I 2001/97 (Bankprüfer)
§ 62 Z 1b BWG idF BGBl I 2001/97 (Bankprüfer, Ausschlussgründe; wenn nicht einer international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört oder nicht über einen gleichwertigen Zugang zu Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verfügt oder nicht gleichartige Erfahrungen einbringen kann; Verstoß gegen Art 18 B-VG)