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VwGH 24. 9. 2003, 2002/11/0072 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2004/1829ZfV 2004, 871 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 34 Abs 1 ZDG 1986 idF BGBl I 2001/98 (Zivildienstpflichtiger hat Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nach § 26 HGG 1992 )

§ 75a ZDG 1986 idF BGBl I 2001/98 (bei Verweis auf HGG 1992 gilt nach dessen Aufhebung entsprechende Bestimmung)

§ 31 HGG 2001 (Wohnkostenbeihilfe; für die erforderliche Beibehaltung jener eigenen Wohnung, in der Anspruchsberechtigte gemeldet sind; kein konkludenter Abschluss eines Untermietvertrages; strenger Maßstab bei Beurteilung der Schlüssigkeit eines Verhaltens)

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