§ 34 Abs 1 ZDG 1986 idF BGBl I 2001/98 (Zivildienstpflichtiger hat Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe nach § 26 HGG 1992 )
§ 75a ZDG 1986 idF BGBl I 2001/98 (bei Verweis auf HGG 1992 gilt nach dessen Aufhebung entsprechende Bestimmung)
§ 31 HGG 2001 (Wohnkostenbeihilfe; für die erforderliche Beibehaltung jener eigenen Wohnung, in der Anspruchsberechtigte gemeldet sind; kein konkludenter Abschluss eines Untermietvertrages; strenger Maßstab bei Beurteilung der Schlüssigkeit eines Verhaltens)