Art 3 Abs 1 lit b V (EG) 658/96 über die Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanze n (Gewährung von Ausgleichszahlungen nur für Flächen, die nach den ortsüblichen Normen ganzflächig mit Kulturpflanzen eingesät sind; Feststellung der Pflanzendichte, Beweiswürdigung)