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VwGH 11. 9. 2003, 2002/07/0060 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2004/1825ZfV 2004, 869 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 15 Abs 1 WRG 1959 (Fischereiberechtigten gebührt angemessene Entschädigung für sämtliche aus einem Vorhaben erwachsende vermögensrechtliche Nachteile)

§ 117 Abs 1 WRG 1959 (Entschädigungen und Beiträge; Wasserbehörde entscheidet über Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen und Kosten; Ausspruch darüber, ob, und in welcher Form, Art, Höhe und Frist Leistung zu erbringen ist)

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