§ 8 AVG (Parteien, Amtspartei; Umweltanwalt des Landes Steiermark)
§ 13 Abs 1 AVG (Anbringen, Antrag; Zurückziehung eines Antrages endgültig, kein Wiederaufleben des Antrages durch Widerruf der Zurückziehung)
§ 3 Abs 6 UVP-G idF vor BGBl I 2000/89 (Feststellungsantrag, ua des Umweltanwaltes, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist; subjektiv-öffentliches Verfahrensrecht des Umweltanwaltes, Beschwerderecht gegen Zurückweisung ableitbar; kein Wiederaufleben eines zurückgezogenen Feststellungsantrages durch Widerruf der Zurückziehung)