§ 18 Abs 4 AVG (Erledigungen, Form; Mindesterfordernisse des Bescheides; im Zweifel Bescheidbezeichnung ausschlaggebend)
§ 56 AVG (Bescheid; Mindestanforderungen; im Zweifel entscheidet die Bescheidbezeichnung; bewilligtes Bauvorhaben, Vorlage von Änderungsplänen; Mitteilung eines Bürgermeisters, dass einem gegenüber dem bewilligten Vorhaben geänderten Vorhaben zugestimmt werde; mangels Bescheidbezeichnung kein Bescheid)