§ 66 Abs 4 AVG („Sache“ des Berufungsverfahrens, erstinstanzliche Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache, Prüfung der Zulässigkeit der Zurückweisung durch Erstbehörde)
§ 66 Abs 4 AVG („Sache“ des Berufungsverfahrens, erstinstanzliche Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache, Prüfung der Zulässigkeit der Zurückweisung durch Erstbehörde)