Art 131 Abs 2 B-VG (Amtsbeschwerde vor VwGH)
§ 61 Abs 3 Krnt NaturschutzG idF vor LGBl 2002/12 (Beschwerdeberechtigung des Naturschutzbeirates vor VwGH, im Rahmen seiner bei Anhörung gemachten Einwendungen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil keine Verknüpfung zwischen Stellung als Amtssachverständiger und Amtspartei)