§ 12 Abs 1 Krnt AuftragsVergabeG 1997 idF LGBl 2002/48 (Auftragsvergabe; spätestens im Zeitpunkt der Angebotseröffnung befugter, leistungsfähiger und zuverlässiger Unternehmer, Prüfung unter anderem der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit; Asphaltierungsarbeiten, Weitergabe an Subunternehmen, Prüfung der Verfügungsberechtigung des Bieters über Mittel des Subunternehmers; verbindliches Angebot, keines, Vorlage einer bloßen Preisliste)