§ 24 Abs 3 lit b StVO (Parkverbote; Haus- und Grundstückseinfahrt; Beurteilung des Vorliegens ausschließlich nach äußeren Merkmalen, keine nach „Benützung“ sondern nur nach „Benützbarkeit“; anzunehmende Mindestbreite der Fahrzeuge, keine)
VwGH 07.08.2003, 2002/02/0308