§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung; „Wartefrist“, Nichteinhaltung; Konsumation von Leitungswasser; zulässige Annahme eines gültigen Messergebnisses aus fachlichen Gründen; Sachverständigengutachten)
VwGH 07.08.2003, 2002/02/0259