§ 10 Abs 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)
§ 10 Abs 5 Z 3 StbG (besonders berücksichtigungswürdiger Grund, Absehen von 10-jähriger Wohnsitzdauer, Nachweis nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration)