§§ 10 Abs 1, § 11 StbG idF BGBl 1998/124 (siehe unten, 2002/01/0002, 3. 12. 2002)
§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose; Heranziehung von Straftaten des damals strafunmündigen Einbürgerungswerbers, falsche Prognose über künftiges Fehlverhalten)