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VwGH 31. 3. 2003, 2001/10/0092 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 2004/1665ZfV 2004, 813 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 1 Abs 1 Tir NaturschutzG 1997 (Ziele des Gesetzes)

§ 7 Abs 1 lit b Tir NaturschutzG 1997 (Bewilligungspflicht, Stromerzeugungsanlagen an natürlichen fließenden Gewässern außerhalb geschlossener Ortschaften; Ableitung und Entnahme von Wasser; Bewilligungspflicht der Anlage, auch wenn teilweise innerhalb einer Ortschaft liegt)

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