Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Verletzung durch Bescheid, Einschränkung der Teilnahme an Veranstaltungen und der Meinungsäußerung)
§ 43 Abs 1 BDG (allgemeine Dienstpflichten, treue, gewissenhafte, unparteiische Aufgabenbesorgung)
Art 10 MRK (Meinungsäußerungsfreiheit, Verletzung durch Bescheid, Einschränkung der Teilnahme an Veranstaltungen und der Meinungsäußerung)
§ 43 Abs 1 BDG (allgemeine Dienstpflichten, treue, gewissenhafte, unparteiische Aufgabenbesorgung)