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VwGH 30. 4. 2003, 2001/03/0385 (JADRECHT)

JudikaturJADRECHTZfV 2004/1638ZfV 2004, 805 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 90 Abs 4 Krnt JagdG 2000 (Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft, Zusammensetzung aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes der Kärntner Jägerschaft, Fehlen eines solchen Beschlusses)

- (Kollegialbehörden, unrichtige Zusammensetzung bewirkt Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung)

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