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VwGH 24. 6. 2003, 2002/01/0579 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/1619ZfV 2004, 798 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, bosnischer Moslem im Sandzak, Südserbien, behauptete Unterstützung von Albanern bei Flucht nach Montenegro, Angehöriger der SDA, Prüfung der Gefährdung)

VwGH 24.06.2003, 2002/01/0579

Unschlüssige Beweiswürdigung im angef B. Käme dem Vorbringen des Bf (bosnischer Moslem aus Sandzak/Südserbien) uneingeschränkt Glaubwürdigkeit zu, so könnte aber entgegen der Ansicht der bel Beh nicht ohne weiteres gesagt werden, es fehle die Asylrelevanz. Der Bf hat nämlich ua darauf hingewiesen, dass er Angehöriger der SDA sei und dass er 40 - 50 Kosovo-Albanern geholfen habe, nach Montenegro zu gelangen. Eine aus diesen Gründen drohende Verhaftung wäre asylrechtlich zweifelsohne von Bedeutung. Zwar hat der Bf nur vermutet, dass die ihm am 30. 3. 1999 von einem befreundeten Polizist behaupteter maßen angekündigte Verhaftung auf diese Gründe zurückzuführen sei. Ohne weitere Ermittlungen zur Situation von Angehörigen der SDA und zu einer möglicherweise wegen der Unterstützung von Kosovo-Albanern drohenden Verfolgung durfte darüber jedoch nicht hinweggegangen werden. Im Zuge dieser Ermittlungen wäre auch eine Beschäftigung mit dem Inhalt der vorgelegten Gerichtsladungen zweckmäßig.

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