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VwGH 17. 9. 2003, 2001/20/0303 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/1613ZfV 2004, 796 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 7 AsylG (Asyl aufgrund Asylantrages; Nigeria, Mitglied des Oodua People´s Congress; Abgrenzung zwischen politisch motivierter Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung)

VwGH 17.09.2003, 2001/20/0303

Die bel Beh hat die Flüchtlingseigenschaft im Ergebnis mit der Begründung verneint, dem Bf drohe in seinem Heimatstaat eine nicht asylrelevante Strafverfolgung und dies damit begründet, dass die Verfolgung von OPC-Mitgliedern durch die staatlichen Beh nicht erfolge, um die Mitglieder wegen ihrer politischen Gesinnung zu treffen, sondern allein deshalb, um die von dieser Bewegung ausgehenden Gewaltexzesse einzudämmen bzw hintanzuhalten.

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