§ 37a Abs 3 Grazer Dienst- und GehaltsO (Unfallfürsorge, Verweisung auf B-KUVG)
§ 44 Grazer Unfallfürsorgesatzung (Entschädigung aus mehreren Versicherungsfällen)
§ 101 Abs 1 B-KUVG (Anspruch auf Versehrtenrente, Voraussetzungen, Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % länger als 3 Monate)