§ 9 Abs 1 Stmk PG (Begünstigung bei Erwerbsunfähigkeit, Zurechnung von Zeiten; Zweck)
§ 62c Stmk PG (Übergangsbestimmung, Anwendbarkeit der alten Fassung der §§ 4 und 6 bei Einleitung des Ruhestandsversetzungsverfahrens vor dem 16. 5. 1996; Zeitpunkt der Einleitung durch Willensakt der zuständigen Dienstbehörde)