§ 17 Abs 5 TFLG 1996 idF LGBl 55/2001 (Inhalt des Planes der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen; Aufsplitterung des Planes in mehrere Teilabschnitte ist zulässig)
§ 17a Abs 2 TFLG 1996 idF LGBl 55/2001 (Umweltverträglichkeitsprüfung für gemeinsame Maßnahmen und Anlagen; Voraussetzungen; Heranziehung der Vorgaben des Gemeinschaftsrechtes zur Auslegung des § 17a ; gemeinschaftskonforme Auslegung)