§ 20 Abs 1 Z 1 Nö BauO 1996 (Baugesuch, Prüfung auf Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan)
- Nö BauO 1996 (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes, Zurückweisung; gleichzeitig eingebrachtes Baugesuch; Entscheidungspflicht; VorstellungsB auf der Basis der Annahme, es liege kein Antrag vor; ggf Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Gemeindebehörde, sofern kein Antrag gestellt worden sein sollte)