Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung auf den Anlassfall; Aufhebung einer baurechtlichen Bestimmung, Wirkung im Beschwerdefall über Nachbarberufung im Bauvorhaben; nachteilige Wirkung nicht ausgeschlossen, Bescheidaufhebung)
Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung auf den Anlassfall; Aufhebung einer baurechtlichen Bestimmung, Wirkung im Beschwerdefall über Nachbarberufung im Bauvorhaben; nachteilige Wirkung nicht ausgeschlossen, Bescheidaufhebung)