(heiratsfähiges Alter, Recht von Männern und Frauen, eine Ehe einzugehen; keine Verpflichtung zur Ausdehnung der Regelungen für die Ehe auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften)
§ 44 ABGB (Ehe; Personen verschiedenen Geschlechts; keine verfassungsrechtlichen Bedenken)