§ 38 Abs 2 BDG (Versetzung, Zulässigkeit, wichtiges dienstliches Interesse; Begründungspflicht)
§ 38 Abs 3 BDG (wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, Auflassung von Arbeitsplätzen)
§ 40 Abs 2 BDG (qualifizierte Verwendungsänderung, Gleichsetzung mit Versetzung; Abberufung eines Abteilungsleiters in einem BM und Zuweisung einer Referentenstelle in einer anderen Abteilung)