§ 45 Abs 2 VwGG (Wiederaufnahme, Antragsfrist; Fristenlauf, Beginn mit Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund; Einbringung lediglich eines Wiedereinsetzungsantrages während der Antragsfrist, Fristenwahrung, keine)
VwGH 27.06.2003, 2003/04/0040
§ 45 Abs 2 VwGG (Wiederaufnahme, Antragsfrist; Fristenlauf, Beginn mit Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund; Einbringung lediglich eines Wiedereinsetzungsantrages während der Antragsfrist, Fristenwahrung, keine)
VwGH 27.06.2003, 2003/04/0040