§ 47 Abs 1 VwGG (Verfahren vor dem VwGH, Kostenersatzanspruch der obsiegenden Partei)
§ 47 Abs 2 VwGG (ebenso; Aufhebung des angef B, Bf obsiegende Partei, bel Beh unterlegene Partei; kein Kostenersatzanspruch für mitbeteiligte Partei)
§ 47 Abs 3 VwGG (mitbeteiligte Partei; keinesfalls unterlegene Partei, obsiegende Partei im Falle des Obsiegens der bel Beh; kein Kostenersatz bei Aufhebung des angef B)