§ 93 Abs 1 Bgld VergabeG (Nachprüfung, Antragslegitimation, Unternehmer oder Dienstleistungserbringer, behauptetes Interesse am Vertragsabschluss; entstandener oder drohender Schaden; Anfechtung des Ausscheidens, Antrag nach Zuschlagserteilung; Sachentscheidung)
§ 97 Abs 4 Bgld VergabeG (Nichtigerklärung; keine nach Zuschlagserteilung; Feststellungsverfahren hins Rechtswidrigkeit und Zuschlagserteilung)