§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; rechtsgrundlose Wahl)
§ 1 Abs 8 MeldeG (ebenso; maßgebliche Kriterien, Heimatverbundenheit, nicht relevante; gegenwartsbezogene Betrachtung)