§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz, Begriff; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen) § 17 Abs 2 Z 2 (Reklamationsverfahren; Antrag des Bürgermeisters einer Gd, in der ein Mensch zwar nicht mit Hauptwohnsitz angemeldet, aber einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat; Beschwerde an den VwGH, allfällige Wirkung nach der Kundmachung des Ergebnisses der Volkszählung)