§ 26 Abs 3 FSG (Sonderfälle der Entziehung; Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit)
§ 7 Abs 3 Z 4 FSG (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Feststellung der Überschreitung mit technischem Hilfsmittel; Angaben des Lenkers reichen nicht aus)