§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung bei nicht hinreichendem Interessenschutz)
§ 79 a Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, Antrag eines Nachbarn)
§ 79 a Abs 3 GewO 1994 (ebenso, Glaubhaftmachung des nicht hinreichenden Schutzes; Prozessvoraussetzung; hier: nähere Konkretisierung eines Schreibens des Institutes für Umwelthygiene der Universität Wien für Beschwerdefall und Vorlage von Bescheinigungsmitteln, keine; Offenkundigkeit des nicht hinreichenden Schutzes, keine)