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VwGH 25. 6. 2003, 2000/04/0092 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/1320ZfV 2004, 669 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung bei nicht hinreichendem Interessenschutz)

§ 79 a Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, nachträgliche Auflagenvorschreibung, Antrag eines Nachbarn)

§ 79 a Abs 3 GewO 1994 (ebenso, Glaubhaftmachung des nicht hinreichenden Schutzes; Prozessvoraussetzung; hier: nähere Konkretisierung eines Schreibens des Institutes für Umwelthygiene der Universität Wien für Beschwerdefall und Vorlage von Bescheinigungsmitteln, keine; Offenkundigkeit des nicht hinreichenden Schutzes, keine)

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