§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, befristetes; „Scheinehe“; Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens; Prognose; Dauer des Wohlverhaltens; Fünfjahreszeiteraum; Beginn mit Eheschließung; spätere Berufung auf „Scheinehe“)
VwGH 26.06.2003, 2001/18/0253