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VwGH 20. 3. 2003, 2000/21/0040 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/1285ZfV 2004, 655 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 7 AsylG (Situation im Irak; Ausreise mit Wissen der irakischen Behörden, Asylantragstellung im Ausland, Nachfluchtgrund, nicht erforderliches Vorliegen der Gefährdungslage im Zeitpunkt der Ausreise)

VwGH 20.03.2003, 2000/21/0040

In seinem Erk vom 22.11.2001, 98/20/0221, hat der VwGH unter Bezugnahme auf vorangegangene Jud ausgesprochen, dass vor dem Hintergrund der besonderen politischen Verhältnisse im Irak schon der Tatsache der Asylantragstellung im Ausland die Asylrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden kann (etwa VwGH 21.11.2002, 99/20/0160). Daran ändert nichts, wenn die bel Beh im vorliegenden Fall davon ausgeht, dass der Bf „mit Wissen und Willen der irakischen Sicherheitsbehörden“ zum Zwecke einer medizinischen Behandlung aus dem Irak ausgereist ist, ist doch nach dem letztzit Erk für den mit der Asylantragstellung verbundenen „Nachfluchtgrund“ nicht etwa Voraussetzung, dass eine „latente Gefährdungslage“ für den Bf bereits im Zeitpunkt des Verlassens des behaupteten Verfolgerstaates bestanden hat.

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