§ 3 Krnt NebenbeschäftigungsG (Nebenbeschäftigung, Untersagung, Voraussetzungen)
§ 4 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG (ebenso, Erlaubtheit vier Wochen nach Einlangen der Anzeige oder aufgrund Feststellungsbescheides)
VwGH 13.03.2002, 2002/12/0114
§ 3 Krnt NebenbeschäftigungsG (Nebenbeschäftigung, Untersagung, Voraussetzungen)
§ 4 Abs 1 Krnt NebenbeschäftigungsG (ebenso, Erlaubtheit vier Wochen nach Einlangen der Anzeige oder aufgrund Feststellungsbescheides)
VwGH 13.03.2002, 2002/12/0114