§ 12 Abs 3 Nö FLG idF LGBl 6650-4 (Bewertungs- und Neubewertungsplan; amtswegige Neubewertung, wenn Wertvermehrungen oder -verminderungen durch Elementarereignisse nach der Bewertung, jedoch vor Übernahme der Abfindung eintreten)
§ 12 Abs 3 Nö FLG idF LGBl 6650-4 (Bewertungs- und Neubewertungsplan; amtswegige Neubewertung, wenn Wertvermehrungen oder -verminderungen durch Elementarereignisse nach der Bewertung, jedoch vor Übernahme der Abfindung eintreten)