- (mehrfache Novellierung eines Gesetzes, Änderung der Rechtslage; Auslegung der Übergangsbestimmungen; Anordnung der Weiterführung anhängiger Verfahren nach der bisherigen Rechtslage; dennoch allfällige Unanwendbarkeit der bisherigen Rechtslage; Abnahmeverpflichtung für EVU gegenüber Betreibern von Kleinwasserkraftwerken; Wegfall der Abnahmeverpflichtung, Änderung der Rechtsform, in der Preise für die Abnahme festzusetzen; bescheidmäßige Festlegung der Abnahmeverpflichtung nur für die Vergangenheit, bis zum In-Kraft-Treten der Regelung, die keine Abnahmeverpflichtung mehr vorsieht)