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VfGH 29. 9. 2003, G 385/02 ( DATENSCHUTZ )

JudikaturDATENSCHUTZZfV 2004/834ZfV 2004, 407 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 80 SPG idF BGBl 1991/566 (Ausnahmen vom Datenschutzgesetz; keine Anwendung von §§ 11 und 12 DSG auf erkennungsdienstliche Daten, die gemäß §§ 70 oder 75 verarbeitet werden; Wortfolge § 11 und“ war verfassungswidrig; genereller Ausschluss des Auskunftsrechtes verstößt gegen verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Auskunft nach dem DSG)

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