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VwGH 27. 2. 2003, B 1830/00 ( BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE )

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2004/829ZfV 2004, 404 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 28 Abs 1 lit h RAO (mittlerweilige Stellvertretung von Rechtsanwälten, Bestellung durch den Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer; keine Zwangsarbeit; Gleichheit; ausreichende Regelung der Fälle der mittlerweiligen Stellvertretung und der Aufgaben)

§ 34 Abs 4 RAO (mittlerweilige Stellvertretung bei Verzicht oder Streichung von der Liste aufgrund eines Disziplinarerkenntnisses; ebenso)

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