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VfGH 4. 12. 2003, G 6/03, V 6/03-11 ( ABFALLWIRTSCHAFT )

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2004/827ZfV 2004, 402 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 13 Abs 2 ALSAG idF BGBl 1992/760 (Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten; Einrichtung und Führung des Altlastenatlasses; Altlastenatlas und Eintragung in diesen ist als Verordnung iSd Art 139 Abs 1 B-VG zu qualifizieren; öffentliche Einsicht in Altlastenatlas stellt keine besondere Kundmachungsform dar; Aufhebung des Altlastenatlasses wegen Kundmachungsmangel)

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