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VwGH 28. 2. 2003, 2002/02/0265 ( VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT )

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/794ZfV 2004, 393 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 46 Abs 3 zweiter Satz VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachholung der versäumten Handlung; Unterlassung, inhaltlicher Mangel, Aufforderung zur Verbesserung; hier: Nachholung, keine)

VwGH 28.02.2003 , 2002/02/0265

Das Unterbleiben der Nachholung der versäumten Handlung im WE-A entgegen § 46 Abs 3 VwGG stellt einen inhaltl Mangel dar, der gem § 13 Abs 3 AVG innerhalb einer von der Beh zu bestimmenden Frist verbessert werden kann (vgl zur analogen Rechtslage iVm § 71 Abs 3 AVG VwGH 17.10.2002, 2002/02/0273).

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