vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 3. 10. 2002, 97/08/0626 ( SOZIALVERSICHERUNG )

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2004/741ZfV 2004, 372 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 69 Abs 1 ASVG (Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge; gesetzliche Zinsen; keine Vergütungszinsen; Lücke, durch Analogie zu schließende; analoge Anwendung schadenersatzrechtlicher Bestimmungen)

VwGH 03.10.2002 , 97/08/0626

In dem Erk VfSlg 13.796/1994, hat der VfGH § 69 Abs 1 ASVG idF BGBl 1991/676 nicht als verfassungswidrig aufgehoben. Er ging davon aus, dass § 69 Abs 1 ASVG hinsichtl der Frage der Verzinsung eine Lücke enthalte, die durch Analogie zu schließen sei. Demnach seien im Falle der Verpflichtung zur Rückleistung zu Unrecht vereinnahmter Beiträge für die wegen mangelnden Rechtsgrundes zurückzuerstattenden Geldsummen Vergütungszinsen, denen bereicherungsrechtl Charakter zukomme, in Höhe der gesetzl Zinsen zu leisten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!