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VwGH 28. 1. 2003, 2002/05/1167 ( MELDEWESEN )

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/728ZfV 2004, 367 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; an einer Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben)

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