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VwGH 28. 1. 2003, 2002/05/0933 ( MELDEWESEN )

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/724ZfV 2004, 366 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Studenten, Abstellen auf die Vollendung des 26. Lebensjahres)

§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)

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