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VwGH 18. 2. 2003, 2001/01/0117 ( FREMDENPOLIZEI )

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/671ZfV 2004, 346 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Ermittlungspflichten)

VwGH 18.02.2003 , 2001/01/0117

Obzwar die bel Beh dem Bf (StA: Algerien) in der BerufungsVerh - entsprechend ihrer Verpflichtung zur umfassenden Ermittlung des Sachverhaltes - den Auftrag erteilt hatte, binnen einer Woche eine Bestätigung über dessen berufl Tätigkeit (in Algerien) vorzulegen, erließ sie den angef B, ohne sich mit der vom Bf fristgerecht vorgelegten Urkunde (EntlassungsB aus dem alger Polizeidienst) auseinander zu setzen oder zu begründen, weshalb die bel Beh das Ergebnis der von ihr vorerst noch beabsichtigten Ermittlung nicht mehr in ihre Beurteilungsgrundlagen miteinbeziehen wollte. (Die bel Beh ging in der B-Begr davon aus, es gebe keinen Hinweis darauf, dass der Bf tatsächl bei den Sicherheitskräften Algeriens gearbeitet hätte.) Aufhebung wegen VerfMängeln, da nicht auszuschließen ist, dass die bel Beh unter Einbeziehung der vom Bf (fristgerecht) vorgelegten Urkunde zu einem anderen, für den Bf günstigeren Ergebnis hätte kommen können.

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