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VwGH 20. 1. 2003, 2001/05/0047 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/639ZfV 2004, 334 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 23 Abs 1 Bgld BauG (Bauten, die vor der Festlegung der Flächenwidmung bereits bestanden, Änderung; zulässig, wenn dem bisherigen Verwendungszweck entsprechend und keine wesentliche Ausweitung; Beseitigung bestehenden Gebäudes und Neuerrichtung nicht gedeckt; Abgrenzung zwischen Erweiterung/Umbau und Neuerrichtung; Verwendung von bestehenden Teilen im untergeordneten Ausmaß ändert nichts an Neuerrichtung)

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