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VfGH 23. 6. 2003, G 11/03 (BERGRECHT)

JudikaturBERGRECHTZfV 2004/567ZfV 2004, 283 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 211 MinroG (bewilligungslose Bauten; nachträgliche gesetzliche Sanierung verfassungswidrig; teilweise Aufhebung)

VfGH 23.06.2003, G 11/03

Die erstmalige Wortfolge „Bauten und andere“ in § 211 erster Satz MinroG war daher wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz als verfasswidrig aufzuheben. Im Lichte der vorstehenden Begründung der Aufhebung wird § 211 MinroG nunmehr in der Weise anzuwenden sein, dass unter den im ersten Satz des § 211 MinroG verbleibenden Begriff „Anlagen“ nicht Bauten (iS von Gebäuden) zu subsumieren sind; ein solches Verständnis ergibt sich auch daraus, dass im übrigen Text des § 211 MinroG ausdrückl auf „Bauten“ und (demgegenüber) „andere Anlagen“ Bezug genommen wird.

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