§ 211 MinroG (bewilligungslose Bauten; nachträgliche gesetzliche Sanierung verfassungswidrig; teilweise Aufhebung)
VfGH 23.06.2003, G 11/03
Die erstmalige Wortfolge „Bauten und andere“ in § 211 erster Satz MinroG war daher wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz als verfasswidrig aufzuheben. Im Lichte der vorstehenden Begründung der Aufhebung wird § 211 MinroG nunmehr in der Weise anzuwenden sein, dass unter den im ersten Satz des § 211 MinroG verbleibenden Begriff „Anlagen“ nicht Bauten (iS von Gebäuden) zu subsumieren sind; ein solches Verständnis ergibt sich auch daraus, dass im übrigen Text des § 211 MinroG ausdrückl auf „Bauten“ und (demgegenüber) „andere Anlagen“ Bezug genommen wird.