§ 10 Abs 2 VVG (Vollstreckungsverfügung, Berufung, Gründe; Titelbescheid, der mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung des Auftrags offen lässt, ist nicht zu unbestimmt)
§ 32 Abs 1 Krnt BauO 1992 (Vorhaben abweichend von Baubewilligung oder ohne Baubewilligung; Alternativauftrag auf nachträglichen Bewilligungsantrag oder Herstellung des rechtmäßigen Zustandes)