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VwGH 12. 11. 2002, 2002/05/0758 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2004/541ZfV 2004, 274 Heft 2 v. 3.5.2004

§ 56 AVG (Bescheid, Mindesterfordernisse; Erkennbarkeit des Adressaten; Erkennbarkeit aus der Zustellverfügung)

VwGH 12.11.2002, 2002/05/0758

VwGH 24.03.1992, 88/07/0072, auf das sich die bel Beh in ihrem B stützte, lag ein B zugrunde, in dem der Name des B-Adressaten nicht enthalten war, ledigl im Zustellnachweis schien neben dem Namen des Rechtsvertreters der damaligen Bf auf, weshalb der VwGH in diesem Erk zu der Rechtsansicht gelangte, dass kein B vorliege, weil der Zustellnachweis keinen B-Bestandteil bilde.

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