§ 52 Abs 2 AVG (Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger; keine amtlichen Sachverständigen zur Verfügung; Sachverständige der Landesregierung, Heranziehung durch Gemeindebehörden nach tatsächlicher Verfügbarkeit)
VwGH 26.09.2002, 2000/06/0075
§ 52 Abs 2 AVG (Heranziehung nichtamtlicher Sachverständiger; keine amtlichen Sachverständigen zur Verfügung; Sachverständige der Landesregierung, Heranziehung durch Gemeindebehörden nach tatsächlicher Verfügbarkeit)
VwGH 26.09.2002, 2000/06/0075